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Wir unterrichten...
| B |
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Kraftfahrzeug
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- Mindestalter: 18 Jahre
- Eingeschlossene Klassen: L, M
- Nicht mehr als 3500kg
- Nicht mehr als 8 Sitze außer dem Führersitz
- Auch mit Anhänger bis 750kg zul. Gesamt-masse, oder: bis zur Leermasse des Zug-fahrzeugs, sofern die Kombination 3500kg nicht übersteigt
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| BE |
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Kraftfahrzeug
+ Anhänger |
- Mindestalter: 18 Jahre
- Eingeschlossene Klassen: keine
- Vorbesitz: B
- Anhänger mit mehr als 750kg zul. Gesamtgewicht
- Bei Lastkraftwagen mit durchgehender
Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.
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| M |
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Roller |
- Mindestalter 16 Jahre
- Eingeschlossene Klassen: keine
- Kleinkrafträder mit nicht mehr
als 45km/h und 50ccm Hubraum
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| A1 |
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Leichtkraftrad |
- Mindestalter 16 Jahre
- Eingeschlossene Klassen: M
- Unter 18 Jahre: max. 80km/h
- Leichtkrafträder mit nicht mehr als 125ccm Hubraum, nicht mehr als 11kW Leistung
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| A18 |
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Motorrad
(beschränkt) |
- Mindestalter: 18 Jahre
- Eingeschlossene Klassen: A1, M
- Bis zwei Jahre nach Erteilung nicht mehr als 25kW und Verhältnis Leistung/Leergewicht
von nicht mehr als 0,16kW/kg
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| A25 |
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Motorrad
(unbeschränkt) |
- Mindestalter für Direkteinstieg: 25 Jahre
- Eingeschlossene Klassen: A1, M
- Automatisches Erreichen nach zwei Jahren Besitz der Klasse A18
- Krafträder ohne Beschränkung, auch mit Beiwagen
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| A25 |
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Motorrad
(unbeschränkt) |
- Mindestalter für Direkteinstieg: 25 Jahre
- Eingeschlossene Klassen: A1, M
- Automatisches Erreichen nach zwei Jahren Besitz der Klasse A18
- Krafträder ohne Beschränkung, auch mit Beiwagen
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| M |
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Mofa |
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